Freispruch für Dr. Afshar-Möller

Für mich kam weniger der Freispruch des Amtsgerichts Leer letzte Woche in dem Verfahren gegen Dr. Afshar-Möller, den ehemaligen Chefarzt des Klinikums in Leer, überraschend, sondern eher der Zeitpunkt. Ursprünglich waren nämlich Termine bis –mindestens- November vorgesehen. Und jetzt das Urteil: FREISPRUCH!

Ich habe noch keinen Menschen getroffen, der die plötzliche Entscheidung nachvollziehen kann. Dazu muss der unbeteiligte Bürger aber Hintergründe wissen. Richter Arlinghaus, der das Urteil verkündet hat, ist ein untadeliger Richter. Ein Fachmann in Familiensachen. Als solcher war der vierfache Familienvater auch viele Jahre beim Amtsgericht Papenburg tätig. Keiner vom „Typ Spaßvogel“, aber bei den Anwälten aufgrund seiner Fachkompetenz sehr geschätzt. Vor etwa zwei Jahren wechselte Arlinghaus „aus beförderungstechnischen Gründen“ vom Amtsgericht Papenburg nach Leer. Dort traf ihn das „Unheil“! Er wurde hier zuständig für Strafsachen. Arlinghaus machte das nicht mit überschwänglicher Begeisterung, aber souverän, wie immer wieder zu hören war. Und in seine Zuständigkeit fiel für ihn dummerweise auch das „Afshar-Verfahren“. Zwar war Arlinghaus mittlerweile wieder, wie von Anfang an vorgesehen, in Papenburg zurückgewechselt, aber die Afshar-Sache behielt er an der Backe. Arlinghaus wehrte sich zwar „mit Händen und Füßen“ gegen seine Zuständigkeit, aber erfolglos. So musste er das Verfahren durchziehen. Auch gegen seinen Willen.

Und wie wird man ein ungeliebtes Verfahren wieder los? Man beendet es möglichst schnell. Da kam ihm die Aussage eines Gutachters zu Hilfe (sinngemäß: „Über das Material musste der Arzt nicht aufklären“). Die Gelegenheit ließ sich Richter Arlinghaus nicht nehmen und packte die Steilvorlage für ihn beim Schopf. So kam es zum Freispruch.

Aber Leute, egal, wie Richter Arlinghaus entschieden hätte: Im Falle einer Verurteilung wäre Dr. Afshar in die Berufung gegangen. Jetzt ist es die Staatsanwaltschaft. Künftig sind in dieser Sache Auricher Richter beim Landgericht gefordert, eine Entscheidung „Im Namen des Volkes!“ zu treffen.

Mit dem jetzigen Urteil ist aber nicht nur Richter Arlinghaus erlöst, sondern der Freispruch hat auch für die Geschädigten einen nicht unbedeutenden Vorteil: Das quälende Warten hat ein früheres Ende, weil In Leer die bis November vorgesehenen Termin entfallen und das Landgericht Aurich jetzt zeitnäher eine Entscheidung treffen kann.

Gerd Koch

Wordpress fireworks powered by nkfireworks