Wer darf wo wählen?
|In wenigen Tagen ist alles vorbei…
Kurz vor den Wahlen am Sonntag merke ich, dass nicht jeder weiß, welche Gebiete im Stadtgebiet zu den Wahlbereichen I und II gehören, kurz dieses:
Zum Wahlbereich I gehören grob gesagt die Moormerlandsiedlung, Bingum, Pastorenkamp, Heisfelde und die Hajo-Unken-Straße.
Entsprechend umfasst der Wahlbereich II u. a. die Stadtmitte, Oststadt, Loga und Logabirum.
Bei der Kreistagswahl wird nicht unterschieden. Da kann man mich im ganzen Stadtgebiet wählen. Auch wenn ich im Wahlkreis II für den Stadtrat antrete, kann man mich im Wahlkreis I unterstützen. Dann machen Sie bitte drei Kreuze bei meinem Fahrensmann und Mitstreiter Egon Diekmann oder über seinem Namen bei der AWG. Noch einfacher: Sie kreuzen alles an, wo AWG zu lesen ist. Dann Liegen Sie nie falsch!
Gerd Koch