Bürokratie mal anders
|Für Beschäftigte beim Amtsgericht Leer besteht die 3G-Regelung und das Arbeiten mit Maske. Gut so! Und wer, aus welchem Grund auch immer, nicht nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist, muss einen Negativtest nachweisen. Täglich! Auch gut so!
Und nun kommtˋs. Besucher des Amtsgerichts, die einen Termin haben, also z.B. Schöffen, Angeklagte, Anwälte, Zeugen usw., betrifft das nicht. Die können ungeprüft durchs Gebäude marschieren, weil sie davon ausgenommen sind. Selbst in den Terminen müssen die Beteiligten nicht einmal eine Maske tragen. Muss ich das verstehen? Die Logik erschließt sich mit mir in diesen Corona-Zeiten nicht.
Gerd Koch