Ukraine-Flagge beim Amtsgericht

Weil beim Amtsgericht Leer zwei ukrainische Flaggen hängen, fragt die Ostfriesen-Zeitung heute auf ihrer Titelseite „Darf ein deutsches Gericht Flagge zeigen?“ Saublöde Frage. Natürlich darf es das! Dem Beispiel sollten auch andere Behörden folgen.

Rechtsanwalt Kai-Timo H. aus Leer meint, dass mit der Aktion das Neutralitätsgebot und die Gefühle von Spätaussiedlern verletzt werden. So ein Schwachsinn! Kein Richter entscheidet wegen der Ukraine-Flaggen gegen einen Russen und die Spätaussiedler sind freiwillig hier, die ukrainischen Flüchtlinge nicht. Schlimm, so eine Aktion in den Dreck zu ziehen!

Da gibt es noch etwas Beeindruckendes. Sonntag vor dem Fußballspiel des VfL Germania Leer gegen Middels. Davon habe ich in der OZ aber bislang nichts gelesen. Weil die ukrainische Flagge gezeigt werden sollte, haben im Vorfeld nach meinem Kenntnisstand zwei Russen aus dem Umfeld der Mannschaft gesagt, es würde eine „Nazi-Flagge“ gezeigt werden. Ukrainische Flaggen in Deutschland als Nazi-Flaggen zu bezeichnen, das ist der eigentliche Skandal. Diese Personen müssten sofort aus dem Verein ausgeschlossen werden. Besser noch, sie, die Putin-Unterstützer, wären alsbald wieder dort, wo sie herkommen.

Gerd Koch

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