Freispruch für Notar
|Ein Notar mit dem Amtssitz in Leer ist jetzt vom Berufungsgericht in Aurich freigesprochen worden. Das ist ein Unding!
Ich meine nicht den Freispruch, sondern dass die Justiz mit einem offensichtlich „übermotivierten“ Staatsanwalt (m/w/d) nach Anzeige einer sachunkundigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Leer das Verfahren so lange durchgezogen hat. Was das den Steuerzahler gekostet hat! Und dabei ging es um einen lachhaften Betrag von nicht einmal 200 Euro. Deshalb freut mich die einzig richtige Entscheidung der Berufungskammer sehr!
Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft ist aber auch ein Eigentor. Wie alle Justizbehörden klagen die Auricher Staatsanwälte über eine hohe Arbeitsbelastung. Ich lach mich kaputt! Aber wenn man sich mit Unsinn beschäftigt, ist das auch kein Wunder. Das Verfahren gegen den ehrenwerten Notar hätte niemals angeklagt werden dürfen! Vielleicht hat das ja noch interne Konsequenzen. Gegen den Staatsanwalt und den ursächlichen Notarprüfer
Gerd Koch