Verbrecherfahndung
|Vor einigen Tagen wurde ein Geschäft in Weener überfallen. Die Täter flüchteten. Aber es gab eine Personenbeschreibung der Polizei. Die lautete wie üblich: „30 bis 35 Jahre alt, ca. 1,80 groß“ usw. Und am Ende stand noch „braun gefärbte Haut“. Eine geniale Umschreibung, weil man ja, wenn es nach den Gutmenschen geht, Schwarzer, Farbiger, Dunkelhäutiger und Neger nicht sagen darf. Die Personenbeschreibung wurde auch von der OZ veröffentlicht, aber ohne die Beschreibung „braun gefärbte Haut“. So kann man auch kriminelle Afrikaner schützen und einen Ermittlungserfolg erschweren.
Für mich ist die Verwendung des Wortes „Neger“ übrigens kein Problem. „Neger kommt vom lateinischen Wort negro und negro bedeutet schwarz“. Diese Worte eines -inzwischen pensionierten- Staatsanwalts gegenüber einem Klugscheisser habe ich nicht vergessen.
Gerd Koch