Familiennachzug und Polygamie
|Ein syrischer Flüchtling aus dem Landkreis Pinneberg darf seine Zweitfrau nach Deutschland holen. Polygamie hat in Deutschland und seiner gültigen Rechtsordnung nichts verloren. Wenn ein Flüchtling mit weiteren Frauen leben möchte, dann muss er eben in anderen Ländern sein Asyl suchen. Bei uns hier ist Polygamie nicht zulässig.
Dies ist auch mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar. Sicherlich finden gewisse Kreise auch eine Begründung für die Zweitfrau. Aus meinen Erfahrungen meiner Reisen durch Afrika ergibt für die Begründung dieses Urteils wenig Sinn. Für mich als bekennender Katholik ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar und auch mit meinem Glauben nicht vereinbar. Aber wo bleibt die klare Stellungnahme der christlichen Kirchen zu diesem Thema. Es muss doch ein Aufschrei durch die Bischofsriege gehen. Hier ist die Katholische Kirche gefordert und muss auch im Sinne der Gläubigen eine deutliche Meinung und Richtung in der Öffentlichkeit vertreten.
Michael Runden