Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis
|Anfrage an den Landkreis!
1. Wie viele Menschen leben in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Leer?
2. Um wie viele Einzelobjekte handelt es sich? Wie hoch ist die Gesamtkapazität?
3. Wie hoch sind insgesamt die Mietkosten (auch je qm), die anfallenden Nebenkosten und Beiträge für die Betreiber der Unterkünfte im Einzelnen.
4. Wie viel Fläche in qm sind insgesamt (und bis wann) vorgehalten?
5. Gibt es finanzielle „Rückflüsse“? Zum Beispiel über das Jobcenter im Rahmen des SGB II, bzw. auch vom Land Niedersachsen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Wie hoch ist die Gesamtsumme im Einzelnen für den Landkreis?
6. Wo liegen diese Unterkünfte im Landkreis? Mit welcher Belegungsquote?
7. Sind diese Unterkünfte jeweils gemietet, gepachtet, gekauft? Bitte legen Sie eine Liste der „Gesamtlaufzeiten der Anmietung“ offen.
8. Gibt es Vertragspartner/Besitzer von Unterbringungsobjekten (Flüchtlingsunterkünften), die hauptamtliche Wahlbeamte, Kreistagsabgeordnete, Gemeinderatsmitglieder, Beamte oder Verwaltungsangestellte innerhalb des gesamten Gebietes des Landkreises Leer sind?
9. Wie gedenken Sie mit den Unterkünften weiter umzugehen, die langfristig mit hohem Kostenaufwand angemietet sind, jedoch leer stehen? Was kosten uns schon heute diese Flächen?
Holger Pieters, Kreistagsabgeordneter der AWG