Tätigkeiten als Anwalt
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„Mit 70 muss Schluss sein“ habe ich gesagt. Das halte ich auch weiterhin für vernünftig, jedenfalls dann, wenn es um Politik geht. Altersbedingter Starrsinn kann kein Argument sein, endlos weiterzumachen, nur weil man kein Hobby hat.
Allerdings gilt das nicht für meine Anwaltstätigkeit. Da mache ich natürlich weiter. ABER!
Ich beschäftige mich jedoch nicht mehr mit jedem juristischen Schrott, sondern helfe nur netten und hilfsbedürftigen Menschen, also denen, die sich keinen Anwalt leisten können. Und da vergesse ich dann schon mal, eine Rechnung zu schreiben. Darf ich wahrscheinlich auch nicht …. Wurscht.
Gerd Koch