Brandschutz im Zollhaus

Koch-BeitragAnfrage!

Sehr geehrter Herr Landrat Groote!

Bedenken habe und hatte ich seit vielen Jahren. Ich halte den Brandschutz im Zollhaus für nicht gegeben. Kein Privatmann hätte die Genehmigung für das Betreiben des Zollhauses erhalten. Da bin ich ganz sicher. Zuständig für den Brandschutz ist meines Wissens der Landkreis.

Heute ist es in den frühen Morgenstunden zu einem Feuerwehreinsatz beim Zollhaus gekommen. Aufmerksame Besucher hatten, so meine Informationen, zwischen Holzbalken einen Schwelbrand entdeckt und die Feuerwehr gerufen. Die Einsatzkräfte konnten aufgrund ihres umsichtigen und gekonnten Vorgehens Schlimmeres verhindern, nachdem zuvor die Besucher einer Party evakuiert werden mussten.

Ich weise nochmals darauf hin: Die Sicherheit der Zollhaus-Besucher halte ich nicht für gegeben. Die Brandschützer des Landkreises hätten niemals „grünes Licht“ für Großveranstaltungen im Zollhaus geben dürfen.

Frage: Gibt es ein Protokoll der letzten Brandschutzprüfung im Zollhaus? Kann das bitte übersandt werden?

Mit freundlichen Grüßen!

Gerd Koch, Fraktionsvorsitzender der AWG

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