Ortsvorsteher

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Das Problem stellt sich nach meiner Einschätzung in Leer nicht, denn die Ortsvorsteher im Stadtgebiet sind alle betagt. In dieser Woche habe ich allerdings bei einem Aufenthalt in der Pfalz eine Pirmasenser („Bermasenser“) Zeitung gelesen und wunderte mich über einen Bericht. Danach soll dort eine 21jährige nicht Ortsvorsteherin werden dürfen, weil sie zu jung ist. Man darf zwar dort auch mit 18 Jahren wählen, aber nicht Ortsvorsteherin werden dürfen. Wie ist die Rechtslage für die Stadt Leer? Was gibt die Gemeindeordnung vor? Werden junge Menschen hier gesetzlich ausgebootet?

Alle Parteien sprechen -mehr oder weniger ehrlich- von einer Verjüngung ihrer Kandidaten. Aber wie sieht die Praxis aus? Vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, Frauen und Männer für die Kommunalpolitik zu gewinnen, sollten nicht noch zusätzlich gesetzliche Hindernisse aufgebaut werden. Deshalb wüsste ich für die AWG-Fraktion gerne, wie die gesetzliche Lage hier ist.

Gerd Koch, Mitglied der AWG-Fraktion

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