Polizisten freigesprochen

Koch-BeitragDas Landgericht Oldenburg hat heute zwei Polizeibeamte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Und das ist gut und richtig so!

Nach dem, was ich in den letzten Wochen und Monaten gehört und gelesen habe, konnte es gar keine andere Entscheidung geben, obwohl bei der heutigen Richterkultur …. In Oldenburg haben offensichtlich gestandene Richter das zutreffende Urteil „Im Namen des Volkes!“ gefällt. Nur deshalb, weil sie wegen eines anderen und wichtigeren Einsatzes einen Betrunkenen auf einem Parkplatz abgesetzt hatten (da ist dem späteren Opfer übrigens nichts passiert; das Handeln der Polizeibeamten hatten mit dem folgenden tödlichen Unfall nichts zu tun), wurden die Polizeibeamten angeklagt. Manchmal kann man sich nur wundern. Aber seltsame Ankläger gibt es auch in Ostfriesland. Tendenz steigend.

Gerd Koch

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