Obdachloser Reisemobilist aus Barßel
Es ist zu hören, dass das Wohnmobil des Mannes aus Barßel, der ständig mit über 3 Promille am Steuer angetroffen wird, nicht beschlagnahmt werden kann, weil es seine Wohnung ist. Ansonsten wäre der Vollpfosten obdachlos. Das soll die Meinung der Staatsanwaltschaft sein. Gesetze gibt`s! Dabei hat jede Kommune Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose. Niemand muss auf der Straße leben. Man lässt diese tickende Zeitbombe halt lieber fahren. Am besten weiterhin mit über 3 Promille.
Gerd Koch
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