Lebenshilfe Leer
|Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der fristlosen Kündigung des früheren Geschäftsführers der Lebenshilfe beschäftigen müssen, weil die Leeraner Einrichtung anhaltend uneinsichtig war. Die OZ hätte schon längst darüber berichten können. Müssen! Bislang war in der OZ darüber nichts zu lesen. Man kann schließlich nicht nur aktuell sein…..
Gerd Koch