Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der fristlosen Kündigung des früheren Geschäftsführers der Lebenshilfe beschäftigen müssen, weil die Leeraner Einrichtung anhaltend uneinsichtig war. Die OZ hätte schon längst darüber weiterlesen

Wissenswertes
Lebenshilfe Leer
26. Oktober 2020
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